Grundlegendes über das Pflichtteilsrecht

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Verstirbt ein naher Angehöriger, steht den Erben eine Mindestbeteiligung am Nachlass zu. Diesen Mindestanteil nennt man Pflichtteil. Was es zu diesem Pflichtteil zu wissen gibt, folgt in diesem Blogartikel. Was ist ein Pflichtteil? Verstirbt eine Person, dann gibt es nahe Angehörige, denen ein Erbteil zusteht. Der Erblasser kann jemandem seinen Erbteil verwehren, den Pflichtteil bekommt derjenige aber trotzdem. Dieser wird als Geldzahlung geleistet. Welche Pflichtteilansprüche gibt es? Laut Pflichtteilsrecht gibt es zwei Pflichtteilsansprüche: Es gibt den sogenannten ordentlichen Pflichtteilsanspruch, welcher sich aus dem Nachlass am Todestag errechnet. Dann gibt es den sogenannten Pflichtteilergänzungsanspruch, wobei es sich um Schenkungen handelt, welche der Erblasser zu Lebzeiten getätigt hat.

Wer ist laut Pflichtteilsrecht pflichtteilsberechtigt? Nur die nächsten Angehörigen sind pflichtteilsberechtigt. Dabei handelt es sich um eheliche und adoptierte Abkömmlinge, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner und die Eltern des Erblassers, wenn es keine Abkömmlinge gibt. Wer hat kein Recht auf einen Pflichtteil? Alle weiter entfernten Angehörigen, Kinder, die weder leiblich noch adoptiert sind, und Lebensgefährten, mit denen in nicht ehelicher Gemeinschaft zusammengelebt wurde. Wann entsteht der Anspruch auf einen Pflichtteil? Es muss sich um eine Person aus dem Pflichtteilsberechtigten des Erblassers handeln. Es muss ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegen und der Pflichtteilsberechtigte muss aus der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen worden sein. Der Erblasser kann den Pflichtteilsberechtigten ausdrücklich ausschließen oder diesen stillschweigend bei seiner Nachlassverteilung nicht berücksichtigen. Was passiert mit dem Pflichtteil, wenn das Erbe ausgeschlagen wird? Wird das Erbe ausgeschlagen, ist auch der Pflichtteil weg.

Wer zahlt den Pflichtteil im Pflichtteilsrecht? Wenn der Erblasser dies nicht geregelt hat, ist der Erbe Schuldner. Gibt es mehrere Erben, haften alle zusammen als Gesamtschuldner. Bei dem Pflichtteil handelt es sich um einen schuldrechtlichen Anspruch. Der Pflichtteilsberechtigte muss seinen Anspruch geltend machen, sonst droht die Verjährung. Mit einer Mahnung kann das Erbe in Verzug gesetzt werden. Für die Erben ist der Zahlungsanspruch eines Pflichtteilsberechtigten eine Nachlassverbindlichkeit. Wie hoch ist der Pflichtteil? Wie wird der Pflichtteil berechnet? Es gibt zwei Faktoren, welche sich auf die Höhe des Pflichtteilanspruches auswirken: die gesetzliche Erbquote und der Bestand und Wert des Nachlasses. Bei der Berechnung wird als erstes ermittelt, wie hoch der Erbteil gewesen wäre, der ohne Enterbung entstanden wäre. 50 % des so ermittelten Erbteils sind die Pflichtteilquote. Kann ein Pflichtteilsanspruch verjähren? Ein Pflichtteilsanspruch kann in der Tat verjähren. Für beide Arten des Pflichtteilanspruches beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, also in dem Jahr, in dem der Erblasser verstorben ist, der Pflichtteilsberechtigte Kenntnis von dem Todesfall erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen konnte. Unabhängig davon, ob, wann und wie der Pflichtteilsberechtigte Kenntnis von dem Vorfall hatte, verjährt der Pflichtteilsanspruch nach 30 Jahren.

 

Wenn Sie weitere Informationen zum Pflichtteilsrecht wünschen, gehen Sie auf Seiten wie beispielsweise von der Rechts­an­wäl­te Schnell & Kol­le­gen GdbR.

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14 Juni 2023

Gesetze, Recht und Jura

Gesetze und wer sie macht, wie sie unser Leben beeinflussen, das ist das spannende Thema, das Ihr nun in diesem Blog näher beleuchten könnt. Sucht Euch die Themen aus, die Euch gerade interessieren, spannend sind sie aber alle. Wer denkt, dass das Gesetz und die Juristerei spannende Gebiete sind, der hat recht. Dieser Blog bringt Euch Tatsachen und Meinungen auf eine verständliche Weise näher, so dass Ihr auch mitreden könnt. Wenn Ihr hier regelmäßig vorbeischaut, baut Ihr Euch auch ein Expertenwissen auf. Das ist doch prima, freut Euch schon jetzt auf die interessanten Beiträge. Du willst mehr erfahren über das Recht? Schau dich auf meinem Blog um, hier erfährst du mehr dazu.